Wenn Sie zum 31.12. wechseln wollen, müssen Sie meist bis 30.09. kündigen. Ein Tag zu spät = 12 Monate Konditionen Ihres alten DV.
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Für einen Wechsel zum 31.12. ist meist bis zum 30. September zu kündigen. Ein Tag zu spät bindet oft zwölf Monate an die alten Konditionen.
Gesetzlich ist nach §21b EEG 2023 eine monatliche Kündigung mit zwei Monaten Vorlauf möglich; vertraglich gilt jedoch häufig der 30.09. als Stichtag.
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