Wenn der Netzbetreiber Ihre Anlage abregelt, entsteht ein Anspruch – aber nur, wenn Sie jedes Ereignis, jede entgangene Kilowattstunde und den richtigen Paragraphen belegen können. Stromfee erfasst das automatisch aus Ihren Zeitreihen.
Netzbedingte Abregelungen treffen Photovoltaik-Anlagen dann, wenn die Sonne am stärksten scheint und der Ertrag am höchsten wäre. Für viele Betreiber verschwinden diese Stunden aber unbemerkt in der Jahresabrechnung.
Wer eine Anlage ab 100 kW betreibt, ist in Redispatch 2.0 einbezogen: Der Netzbetreiber darf die Einspeisung steuern und absenken, schuldet dafür aber die Entschädigung des Mindererlöses nach §13a EnWG. Der Anspruch entsteht automatisch – aber die Beweislast liegt faktisch beim Betreiber. Ohne belastbare Messung fehlen drei Dinge: der Nachweis, dass abgeregelt wurde, die Höhe der entgangenen Energie und die Zuordnung zur richtigen Rechtsgrundlage.
Statt einmal im Jahr in eine Netzbetreiber-Tabelle zu schauen, führt Stromfee die Anlagendaten fortlaufend als Zeitreihe. Jedes 15-Minuten-Intervall wird gegen die erwartete Erzeugung gespiegelt – so wird eine Abschaltung im selben Moment sichtbar, in dem sie passiert.
Die gemessene Ist-Einspeisung wird laufend in eine ClickHouse-Zeitreihendatenbank geschrieben. Fällt die Einspeisung ab, obwohl Einstrahlung und Wetter eine höhere Erzeugung zulassen, markiert das System das Intervall als potenzielles Abregelungs-Ereignis – inklusive Beginn, Ende und Dauer.
Der Kern der Entschädigung ist der Mindererlös: entgangene Energie mal anzusetzendem Preis. Die entgangene Energie – die Ausfallarbeit – rekonstruiert Stromfee aus der Erzeugungsprognose (Einstrahlung, Temperatur, Anlagen-Kennlinie) gegenüber der real gedrosselten Einspeisung. Das Ergebnis ist keine Pauschalannahme, sondern eine je Intervall nachvollziehbare Kilowattstunden-Zahl, die sowohl die Spitzabrechnung als auch die Pauschalabrechnung stützt.
Zu jedem Ereignis prüft Stromfee die Ursache: netzbedingte Abregelung nach §13a EnWG (entschädigungspflichtig) oder Absenkung wegen negativer Preise nach §51 EEG (nicht entschädigungspflichtig, aber für die Vermarktung relevant). Erst diese saubere Trennung macht aus Rohdaten einen belastbaren Anspruch.
Jedes Abregelungs-Ereignis mit Zeitstempel, Dauer und rekonstruierter Ausfallarbeit – als Grundlage für die Geltendmachung gegenüber dem Netzbetreiber.
Ereignisse, die sonst in der Jahresabrechnung untergehen, werden sichtbar und der korrekten Rechtsgrundlage zugeordnet – Spitz- oder Pauschalabrechnung.
Die Auswertung läuft fortlaufend im Hintergrund. Statt manuell Netzbetreiber-Meldungen abzugleichen, erhalten Sie eine geführte Übersicht der entschädigungsrelevanten Intervalle.
Die Messschicht arbeitet mit den Zeitreihen, die ohnehin an der Anlage entstehen – ergänzt um Wetter- und Erzeugungsprognosen. Sie ergänzt bestehende Zähler und Direktvermarktungs-Verträge, statt sie zu ersetzen.
Wir schauen mit Ihnen auf die Zeitreihen Ihrer Anlage und zeigen, welche Abregelungs-Ereignisse entschädigungsrelevant sind. Unverbindlich, ohne Fachchinesisch.
Häufige Fragen zu netzbedingter PV-Abschaltung und Entschädigung
Anlagen ab 100 kW sind in Redispatch 2.0 einbezogen. Wird eine solche Anlage netzbedingt abgeregelt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung des Mindererlöses nach §13a EnWG. Stromfee erfasst die betroffenen Intervalle und ordnet sie der Rechtsgrundlage zu.
Der Mindererlös ergibt sich aus entgangener Energie (Ausfallarbeit) mal anzusetzendem Preis. Stromfee rekonstruiert die entgangene Energie aus gemessener Ist-Einspeisung, Wetter- und Erzeugungsprognose je 15-Minuten-Intervall und dokumentiert sie nachvollziehbar für Spitz- oder Pauschalabrechnung.
Ja. Eine netzbedingte Abregelung nach §13a EnWG ist entschädigungspflichtig, eine Abregelung wegen negativer Preise nach §51 EEG dagegen nicht. Nur eine korrekte Zuordnung je Ereignis trennt berechtigte Ansprüche von nicht erstattungsfähigen Stunden.
In der Regel nicht. Stromfee arbeitet mit den Zeitreihen, die an Ihrer Anlage ohnehin entstehen, und ergänzt sie um Wetter- und Erzeugungsprognosen. Die Messschicht ergänzt bestehende Zähler und Direktvermarktungs-Verträge, statt sie zu ersetzen.